Abrechnung

gesetzlich versichert

Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenverordnung für Heilpraktier (GebüH). Da die Osteopathie keine Standartleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, ob eine Erstattung möglich ist. Viele Kassen leisten mittlerweile einen Zuschuss zur Osteopathie. 

In der Regel wird dafür eine ärztliche Befürwortung für die Osteopathie verlangt. Diese können Sie sich im Vorfeld in Form einer Privatverordnung bei Ihrem Arzt einholen. Dieses Rezept können Sie gemeinsam mit der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Achten Sie darauf, dass das Ausstellungsdatum des Rezeptes vor dem ersten Behandlungstermin liegt, andernfalls akzeptieren es die Kassen nicht. 

privat versichert

Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenverordnung für Heilpraktier (GebüH). Hierfür ist kein Rezept eines Arztes notwendig. Es gibt viele verschiedene Tarife innerhalb der privaten Krankenversicherung, informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung ob und zu welchen Konditionen Heilpraktikerleistungen ersattet werden.

Die meisten privaten Versicherungen und auch die Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen jedoch die Kosten. 

Behandlungskosten: 

Osteopathie ca 50 Minuten                                    120€

Psychodynamische Osteopathie ca 90 Minuten 195€

 

Die Abrechnung erfolgt direkt über Sie und ist unabhänig von einer möglichen Erstattung.

 

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